Kfz-Sachverständiger

Kfz-Sachverständiger Thomas Hürttlen

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Wenn Sie im Kreis Heinsberg einen Unfall hatten dann Sicherheitshalber einen Kfz-Sachverständiger / Schadengutachter beauftragen.

Ich Thomas Hürttlen als Kfz-Sachverständiger erstelle Ihnen ein fachgerechtes Gutachten welches Ihnen als Beweissicherung dient und damit können Sie die Schadenshöhe bei der gegnerischen Versicherung einfordern.

Nach einem Unfall sofort ein Gutachten erstellen lassen, dieses ist Ihr Recht und alle Kosten werden von der gegnerischen Versicherung bezahlt.

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall hat der Geschädigte grundsätzlich das Recht auf einen von ihm selbst bestimmten Sachverständigen.

Der Anspruchsteller (Geschädigter) darf sich also seinen Gutachter selbst aussuchen und muss sich nicht auf den Gutachter der gegnerischen Versicherung verweisen lassen – auch wenn dieser bereits eine Begutachtung vorgenommen hat.

Die Kosten des Gutachtens muss die gegnerische Versicherung übernehmen.

Wozu benötigt man unbedingt einen Sachverständigen?

Eindeutige und unstrittige Schadensfeststellung nach einem Schadenereignis, Beweissicherung durch aussagekräftige Lichtbilder, Ermittlung der Reparaturkosten mittels EDV-Schadenkalkulation auf Basis der jeweiligen Herstellervorgaben, Berechnung der merkantilen Wertminderung, Ermittlung der Reparatur- und Wiederbeschaffungszeit, Ermittlung des Rest- und Wiederbeschaffungswertes, Ermittlung der Nutzungsausfallentschädigung,

Warum einen freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen?

Die Versicherer locken nach Unfällen mit einer kompletten Schadenregulierung – aber Vorsicht! Sie sollten bedenken, dass Versicherung nichts zu schenken haben und gewinnorientiert arbeiten müssen. Die Kosten der Versicherungen werden immer so gering wie möglich gehalten. Überlassen Sie deshalb der gegnerischen Partei nicht die Schadenregulierung und verlieren somit bares Geld! Hier erhalten Sie, durch Beauftragung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen ein objektives Schadengutachten, das selbstverständlich Ihren gesamten Schaden umfasst, welcher unter anderem bestehen kann aus:

  • Reparaturkosten
  • Reparaturdauer
  • Mietwagen-WP_20140321_010 (2)
  • Nutzungsausfallentschädigung
  • Restwert
  • Wertminderung
  • Wiederbeschaffungswert
  • Wiederbeschaffungszeit.

Die Kosten für Ihr Gutachten sind von der gegnerischen Versicherung zu erstatten, da diese nach geltendem Recht zum Gesamtschaden gehören.

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Meine Öffnungszeiten lauten: Montags – Sontags von 8:00 – 22:00 Uhr per WatsApp  können Sie mich jederzeit erreichen.

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z.B. Kfz.-Sachverständigenbüro Thomas Hürttlen